Die Oralchirurgie ist ein Spezialgebiet der Zahnheilkunde und beschäftigt sich ausschließlich mit operativen Eingriffen in der Mundhöhle. In der Zahnarztpraxis werden nahezu alle oralchirurgischen Eingriffe durchgeführt. Einen Schwerpunkt unserer Praxis bildet die moderne Implantologie. Diese beinhaltet nicht nur das Einsetzen von Zahnimplantaten, sondern auch vorbereitende Maßnahmen wie Knochenaufbau und Weichgewebsplastik.
Darüber hinaus bieten wir selbstverständlich auch Standardeingriffe, wie die Entfernung von Zähnen, Weisheitszähnen, Zysten oder entzündeten Wurzelspitzen an.
In Absprache mit Kieferorthopäden führen wir auch kleinere operative Eingriffe wie etwa Lippenbändchenplastiken, die Entfernung überzähliger Zähne / Zahnkeime sowie Zahnfreilegungen durch. Durch dieses breite chirurgische Spektrum können wir Sie in Ihrer vertrauten Umgebung versorgen und ihnen z.T. weite Anfahrtswege in spezialisierte Kliniken bzw. rein chirurgische ausgerichtete Praxen ersparen.
Mit unserer besonderen chirurgischen Qualifikation, einer schonenden, minimalinvasiven Operationsführung und einer systematischen Nachsorge können wir dazu beitragen, dass Ihr Eingriff erfolgreich verläuft und Sie schnell wieder beschwerdefrei sind.
Chirurgische Eingriffe werden in unserer Praxis meist unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Bei sensiblen Patienten oder Patienten mit einer Angsterkrankung kann die Behandlung auf Wunsch auch unter einer sog. Lachgas-Sedierung erfolgen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
In vielen Fällen kann man nach einem länger zurückliegenden Zahnverlust oder dem langjährigen Tragen von Prothesen eine Rückbildung des Kieferknochens (Kieferkammatrophie) beobachten. Unser Knochen ist sehr anpassungsfähig. Er wird verstärkt dort gebildet, wo er viel benötigt und beansprucht wird. Andererseits wird er dort abgebaut, wo eine Belastung fehlt. Im gesunden Kiefer übertragen die Zähne beim Kauen einen Druck auf den Knochen und geben damit ein Signal für dessen Erhalt. Nach einem Zahnverlust fehlt dieser Kaudruck und der Knochen bildet sich nach und nach zurück. In solchen Fällen muss der Kieferknochen zunächst wieder aufgebaut werden, um ein Implantat einbringen zu können.
Für einen stabilen und langfristig sicheren Halt benötigen Zahnimplantate genügend Knochenmasse. Die Funktion eines Implantates kann nur dann erfüllt werden, wenn es tief genug im Kochen eingebettet ist. Neben einem Plus an Ästhetik und Funktionalität besteht einer der wesentlichen Vorteile eines implantatgetragenen Zahnersatzes darin, dass Implantate den Kaudruck - ähnlich wie natürliche Zahnwurzeln - auf den Knochen überleiten und damit zu dessen Erhalt beitragen.
Um geeignetes Knochenmaterial zu erhalten gibt es 2 Möglichkeiten: Eigenes Knochengewebe des Patienten und Knochenersatzmaterialien.
1. Körpereigenen Knochengewebe
Für den Knochenaufbau kann Knochen in Form von Blöcken oder Knochenspänen an anderen Stellen der Mundhöhle (z.B. Kieferwinkel, Kinn, zahnlose Bereiche) entnommen und in das Aufbaugebiet transplantiert werden. Der eigene Knochen ist zwar aus biologischer Sicht das optimale Material zum Aufbau, allerdings steht dieser Knochen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Der Nachteil dieses Vorgehens ist offensichtlich: Es entsteht eine zweite Wunde verbunden einem erhöhten Infektions- und Komplikationsrisiko.
2. Knochenersatzmaterialien
Für den Knochenaufbau kann Knochen in Form von Blöcken oder Knochenspänen an anderen Stellen der Mundhöhle (z.B. Kieferwinkel, Kinn, zahnlose Bereiche) entnommen und in das Aufbaugebiet transplantiert werden. Der eigene Knochen ist zwar aus biologischer Sicht das optimale Material zum Aufbau, allerdings steht dieser Knochen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Der Nachteil dieses Vorgehens ist offensichtlich: Es entsteht eine zweite Wunde verbunden einem erhöhten Infektions- und Komplikationsrisiko.
A. Biologisches Knochenersatzmaterial, erzeugt aus hochgradig gereinigtem tierischen Knochen (meist von Rindern) oder aus menschlichem Spenderknochen (Bei der Produktion werden alle organischen Bestandteile des Knochens entfernt, nur die mineralische Knochensubstanz in Form von Kalziumverbindungen bleibt übrig).
B. Synthetisches Knochenersatzmaterial. Dabei handelt es sich in der Regel um Kalzium-Phosphat-Verbindungen (Hydroxylapatit, Beta-Trikalziumphosphat) die der natürlichen Knochensubstanz in ihrem Aufbau sehr ähnlich sind.
Häufig erfolgt eine Kombination aus körpereigenem Knochen und Knochenaufbaumaterialien.
Knochenaufbaumaßnahmen können einzeitig oder zweizeitig erfolgen. Einzeitig bedeutet, dass der Knochenaufbau zeitgleich mit dem Setzen der Implantate geschieht. Wenn der Restknochen allerdings nicht ausreicht, um ein Implantat primärstabil zu setzen, muss der Kieferknochen zuerst aufgebaut werden. Die Implantate können dann erst nach einer Einheilphase von einigen Monaten eingesetzt werden (zweizeitiges Vorgehen). Je mehr eigener Knochen verwendet wird, umso früher kann die Implantation i.d.R. durchgeführt werden.
Alle o.g. Materialien besitzen eine Struktur und Zusammensetzung, die dem menschlichen Knochen sehr ähnlich ist. Allerdings ersetzen sie den körpereigenen Knochen nicht dauerhaft, sondern dienen als Gerüst, in welches Blutgefäße und neu gebildete körpereigene Knochenzellen hineinwachsen können. Dadurch wird das Material schrittweise von neugebildetem Knochen durchwachsen und dabei in eigenen Knochen umgebaut bzw. in diesen integriert.
Um eine ungestörte Heilung zu gewährleisten, wird das Knochenersatzmaterial häufig durch eine Art Folie (Membran) geschützt. Dazu stehen Membranen aus natürlichen Grundstoffen (z. B. Kollagen, einem natürlichen Protein) zur Verfügung, die vom Körper vollständig abgebaut (resorbiert) werden.
Sie sorgen einerseits für die Ortsstabilität des Aufbaumaterials, andererseits wirken sie wie eine Barriere und verhindern das Einwachsen von Weichgewebe (Zahnfleisch) in das Aufbaumaterial. Dies ist wichtig, da sich Weichgewebszellen viel schneller teilen als knochenbildende Zellen und mit diesen konkurrieren. Durch die Abdeckung mit einer Membran können die Knochenzellen den Kieferkamm/ Knochendefekt quasi „ungestört“ wieder aufbauen.
Für die optimale Positionierung eines Implantates ist in mehr als der Hälfte der Fälle mindestens ein kleinerer Knochenaufbau notwendig. In unserer Praxis werden daher bei vielen Implantationen verschiedene Techniken zur Erhöhung des Knochenvolumens eingesetzt.
Knochenanlagerung mit Knochenspänen bzw. Knochenersatzmaterial
Bei kleineren Knochendefekten bzw. einem geringen Knochenmangel in der Kieferbreite wird meist ein Gemisch aus einem Knochenersatzmaterial und körpereigenen Knochenspänen, die beim Bohr-vorgang in speziellen Filtern aufgefangen werden, benutzt. Dieses Augmentat (Aufbaumaterial) wird seitlich an den Kieferknochen angelagert und anschließend mit einer resorbierbaren Membran abgedeckt, so dass eine ungestörte Einheilung des Knochens erfolgen kann.
Bone Splitting und Bone Spreading
Das Bone Splitting ist eine bewährte Technik des Knochenaufbaus, bei der ein zu schmaler Kieferkamm (zahntragender Anteil des Kiefers) mit Meißeln, kleinen Trennscheiben oder piezochirurgisch vorsichtig in einen inneres und ein äußeres Blatt gespalten wird („Splitting"). Der entstandene Spalt wird mittels spreizenden, nicht abtragenden Bohrern aufsteigender Größe oder Handinstrumenten langsam erweitert („Spreading“), so dass Implantate eingebracht werden können. Die restlichen Hohlräume werden mit Knochenspänen und/ oder Knochenersatzmaterial aufgefüllt. Abschließend wird der Bereich mit einer resorbierbaren Membran abgedeckt.
Sinuslift
Der Sinuslift ist eine Sonderform des Knochenaufbaus im Oberkiefer-Seitenzahnbereich, der bei Implantatbehandlungen angewendet wird. Über den Zahnwurzeln der Oberkiefer-Seitenzähne befindet sich der Boden der Kieferhöhlen (Sinus). Nach einem Zahnverlust bildet sich der Kieferknochen zurück und die Kieferhöhle dehnt sich nach unten aus; daraus resultiert ein deutlicher Verlust an Knochenhöhe. Um dennoch ein ausreichend langes Implantat einbringen zu können, muss der verlorengegangene Knochen in vielen Fällen regeneriert werden. Dazu wird der sogenannte Sinuslift durchgeführt.
Bei diesem Eingriff wird die Kieferhöhlenschleimhaut (Schneidersche Membran) über ein seitliches Fenster zur Kieferhöhle nach oben geschoben, sodass zwischen Membran und Knochen ein Hohlraum für das Knochenersatzmaterial geschaffen wird. Durch die Sinusliftoperation wird wieder eine ausreichende Knochenhöhe für eine Implantation hergestellt. Bei ausreichender Restknochenhöhe (> 4-5 mm) kann die Implantation ggf. gleichzeitig mit dem Sinuslift durchgeführt werden. Anderenfalls wird zunächst der Sinuslift durchgeführt und die Implantation erfolgt erst nach einer Abheilungszeit von 5-9 Monaten.
Je nachdem, über welchen Zugang das Knochenersatzmaterial eingebracht wird, unterscheidet man einen externen und einen internen Sinuslift. Für den internen Sinuslift wird das Bohrloch des Implantats selbst für den Zugang zur Kieferhöhle genutzt. Beim externen Sinuslift erfolgt der Zugang zur Kieferhöhle seitlich.
Der Mensch verfügt normalerweise über insgesamt 32 bleibende Zähne. Die jeweils letzten Zähne der Zahnreihen des Ober- und Unterkiefers, die sog. Weisheitszähne, entwickeln sich relativ spät und wachsen erst ab dem 17. bis 21. Lebensjahr heraus. Diesem Umstand verdanken die Weisheitszähne ihren Namen. Bei manchen Menschen sind weniger als vier oder überhaupt keine Weisheitszähne angelegt. Umgekehrt können Menschen in seltenen Fällen sogar fünf oder sechs davon besitzen.
Während alle anderen Zähne deutlich früher durchbrechen und sich bereits einordnen konnten, ist für die zuletzt herauswachsenden, weit hinten im Kiefer lokalisierten Weisheitszähne oftmals nicht mehr genügend Platz vorhanden. Hinzu kommt, dass der menschliche Kiefer im Lauf der Evolution (u.a. durch veränderte Ernährungs-gewohnheiten) kleiner geworden ist, die Zähne dagegen ihre Größe behalten haben.
Bei bis zu 80% der jungen Erwachsenen in der europäischen Bevölkerung kommt es deshalb zu Wachstumskomplikationen, d.h. die Weisheitszähne bleiben ganz oder teilweise im Kieferknochen eingeschlossen. Diesen Zustand bezeichnet man als „retiniert“ (zurückgehalten). Zudem sind die Weisheitszähne häufig noch „verlagert“ (gedreht bzw. gekippt).
Die Empfehlung zu einer Weisheitszahnentfernung ist immer eine individuelle Entscheidung, die wir nach Ihrer ganz speziellen Befundlage, v.a. nach Auswertung geeigneter Röntgenaufnahmen, aussprechen. Aus der wissenschaftlichen Fachliteratur und aus der Diskussion von Expertengruppen bestehen allerdings eine Reihe von Anhaltspunkten, die den Rahmen für diese Empfehlung bilden.
Demnach sollten die Weisheitszähne in folgenden Situationen entfernt werden:
Ursache einer solche Entzündung ist die Ausbildung einer kapuzenförmigen Zahnfleischtasche über einem unvollständig durchgebrochenen Weisheitszahn, die zwar den Keimen der Mundhöhle zugänglich ist, aber nicht oder nur schwer gereinigt werden kann. Dadurch können sich Speisereste und bakterielle Beläge in dem engen Spalt zwischen Zahn und Zahnfleisch festsetzen, was einerseits zu Karies führt, andererseits zu häufigen Zahnfleischentzündungen, die zu schweren - im Extremfall lebensbedrohlichen - Abszessen fortschreiten können.
Durch die Bildung von Schmutznischen kann die Reinigung der Backenzähne erschwert sein, so dass es zu Karies am Weisheitszahn selbst oder an seinem Nachbarzahn kommen kann.
Nicht selten sind Weisheitszähne auch die Ursache von Zysten im Kiefer, die sich meist aus dem so genannten Zahnfollikel, also dem Bildungsapparat des Zahnes, entwickeln und mitunter große Knochendefekte verursachen. In seltenen Fällen kann aus einer solchen Zyste ein Tumor entstehen.
Durch die Krone des Weisheitszahnes bzw. das Umgebungsgewebe können der Zahnhalteapparat benachbarter Backenzähne geschädigt und Teile ihrer Wurzel regelrecht aufgelöst werden.
In folgenden Situationen sollte eine Entfernung der Weisheitszähne zumindest überprüft werden:
Wenn Weisheitszähne zu wenig Platz haben, können sie beim Durchbruch Druck auf die komplette Zahnreihe ausüben, so dass z. B. schräg stehende oder verdrehte Frontzähne resultieren. Kieferorthopäden wünschen daher nicht selten nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung eine Entfernung der Weisheitszähne.
Bevorstehender, längerer Aufenthalt in Regionen ohne moderne medizinische Versorgung
Sofern die Weisheitszähne korrekt durchbrechen und sich problemlos in die Zahnreihen eingliedern, der Kiefer also groß genug ist, müssen diese nicht entfernt werden. Auch retinierte Weisheitszähne, also solche, die noch komplett im Kieferknochen liegen, können / sollten belassen werden, wenn sie ohne umgebende krankhafte Veränderungen sind und gleichzeitig ein hohes Risiko operativer Komplikationen besteht.
Die operative Entfernung von Weisheitszähnen gehört zu den häufigsten chirurgischen Eingriffen in der Zahnmedizin und stellt in unserer Praxis einen Routineeingriff dar, den wir in der Regel in Lokalanästhesie durchführen. Sollten Sie größere Angst vor der Behandlung haben, können wir gerne über eine Lachgassedierung sprechen; auch diese ist möglich.
Da eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Schwellung und ein gewisser Wundschmerz (nach dem Eingriff) nicht zu vermeiden sind, empfehlen wir aus praktischen Gründen die seitenweise Entfernung, d.h., dass man zunächst die beiden Weisheitszähne z.B. der rechten Kieferhälfte entfernt und nach einigen Wochen die andere Seite folgt. Diese Vorgehensweise bietet den Vorteil, dass mit der jeweils nicht betroffenen Seite noch eine relativ uneingeschränkte Nahrungsaufnahme möglich ist und die postoperativen Beschwerden auf eine Seite beschränkt bleiben.
Bei der operativen Entfernung wird das den Weisheitszahn umgebende oder bedeckende Zahnfleisch nach einem Schnitt vom Knochen gelöst, so dass der Kieferknochen und Teile des Zahnes sichtbar werden. Meist muss zusätzlich der den Weisheitszahn bedeckende Knochen geringfügig abgetragen werden, um die Entfernung des Zahnes zu ermöglichen. Bei verlagerten Zähnen oder solchen mit einer außergewöhnlichen Form (gebogene bis zu hakenförmigen Wurzeln) ist ggf. eine Teilung des Zahnes erforderlich, um ihn problemlos entfernen zu können. Nach Entfernung des Weisheitszahnes wird die Wunde mit mehreren Nähten verschlossen, die nach ca. 7-10 Tagen wieder entfernt werden müssen.
Als Wurzelspitzenresektion (WSR) bezeichnet man ein Therapieverfahren zur Erhaltung von Zähnen, die durch entzündliche Prozesse an den Wurzeln gefährdet sind. Dabei werden die Wurzelspitze des betreffenden Zahnes und das unmittelbar angrenzende, entzündlich veränderte Knochengewebe in örtlicher Betäubung schonend entfernt.
Dieser kleine operative Eingriff stellt oft die letzte Möglichkeit dar, einen Zahn zu erhalten, wenn trotz vorangegangener Wurzelkanalbehandlung eine Entzündung des Knochens an der Wurzelspitze nicht abheilt bzw. weiterhin Beschwerden bestehen.
Auslöser einer solchen Entzündung ist meist eine Pulpitis (= Infektion des Zahnmarks). Wird diese nicht rechtzeitig entdeckt oder heilt sie nach einer Wurzelkanalbehandlung nicht vollständig aus, gelangen Bakterien (aus dem Zahninneren) in das umliegende Gewebe der Wurzelspitze.
So entsteht ein Entzündungsherd, den man mit zunehmender Größe als Granulom oder Zyste bezeichnet und der auf die Nachbarzähne übergreifen kann. Wird der Herd nicht entfernt, breitet sich die Infektion immer weiter aus, was schwere Abszesse im Gesicht und am Hals zur Folge haben kann. Außerdem droht die Lockerung bzw. der Verlust des betroffenen Zahnes.
In manchen Fällen wird die WSR auch ergänzend zu einer Wurzelkanalbehandlung durchgeführt, z.B. wenn die vollständige Reinigung der Wurzelkanäle nicht möglich ist, weil sie zu stark gekrümmt sind.
Der Erfolg einer Wurzelspitzenresektion liegt zwischen 75-90% und lässt sich durch eine Röntgenkontrolle nach ca. einem halben Jahr beurteilen.
Die Empfehlung zu einer Weisheitszahnentfernung ist immer eine individuelle Entscheidung, die wir nach Ihrer ganz speziellen Befundlage, v.a. nach Auswertung geeigneter Röntgenaufnahmen, aussprechen. Aus der wissenschaftlichen Fachliteratur und aus der Diskussion von Expertengruppen bestehen allerdings eine Reihe von Anhaltspunkten, die den Rahmen für diese Empfehlung bilden.
Die Wurzelspitzenresektion wird i.d.R. ambulant innerhalb einer Sitzung unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Sie empfinden während des Eingriffs normalerweise nur ein Druckgefühl, aber keine Schmerzen. Sollten Sie größere Angst vor der Behandlung haben, können wir gerne über eine Lachgassedierung sprechen; auch diese ist möglich.
Revisionsbehandlung
Manchmal kann es sinnvoll sein, eine vorangegangene Wurzelkanalbehandlung ein zweites Mal durchzuführen; d.h. die alte Wurzelfüllung wird entfernt, der Wurzelkanal gereinigt, gründlich desinfiziert und mit einer neuen Wurzelfüllung versorgt. Diese sog. Revisionsbehandlung ist abhängig vom Kanal keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Extraktion
In der Regel wird eine Wurzelspitzenresektion nur dann in Betracht gezogen, wenn alle anderen Therapiemöglichkeiten bereits ausgeschöpft sind. Eine Alternative besteht in der Entfernung des erkrankten Zahnes. Die entstehende Lücke muss dann durch ein Implantat, eine Brücke oder eine Prothese geschlossen werden. Ob eine Wurzelspitzenresektion oder ein Zahnersatz die bessere Lösung ist, hängt immer vom Einzelfall ab.
Kinder deren Kariesrisiko erhöht ist oder eine Zahnspange tragen, empfehlen wir eine Prophylaxe
Ob beim Sprechen, Lachen oder Essen – Zahnimplantate sorgen nicht nur für einen festen Halt, sondern geben auch Selbstvertrauen wieder.
Zahnverlust durch Zahnlockerung ist ein häufig auftretendes Leiden, das sich meist langsam entwickelt.
Wir lassen im Behandlungskonzept immer Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche einfließen.
Für unsere Angstpatienten bieten wir auf Wunsch eine leichte Sedierung mit Lachgas an. Sie bleiben dabei die ganze Zeit bei Bewusstsein und sind ansprechbar.
Dr. Schahram Ahmadi
Zahnarzt
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